Rechtsgebiete
Familien- und Erbrecht
Insbesondere das Familienrecht beinhaltet
eine komplexe Materie, die sich nicht nur auf Probleme im Zusammenhang mit
Trennung und Scheidung beschränkt. Zu diesem Fachgebiet gehören auch die vor und
während der Ehe möglichen vertraglichen Ausgestaltungen, wodurch abweichend von
der gesetzlichen Vorgabe die individuelle Partnerschaft ihre konkrete Regelung
erfahren soll. Hierunter fallen nicht nur die allgemein bekannten
Auseinandersetzungspositionen wie Unterhalt, Zugewinn und Sorge-/Umgangsrecht,
sondern gleichermaßen weniger offensichtliche Themen wie Adoption und
Abstammung.
Wenn in einer Partnerschaft die ersten Auseiandersetzungen geführt werden, erspart die frühe Rücksprache mit Ihrem Anwalt Zeit, Geld und Ärger. Auch wenn zwischen Ihnen und Ihrem Partner noch Einigkeit besteht - oder auch gerade dann - stellt sich zur Vermeidung künftigen Ärgers die Überlegung, mit individuellenvereinbarungen ein tragfähiges Fundament zu schaffen. Dabei sollte in allen Lebenslagen auch immer die Erbregelung mit berücksichtigt werden. Nicht in allen Fällen ist die gesetzliche Erbfolge das, was tatsächlich gewünscht und angestrebt wird.